Freudenstadt

In Freudenstadt führt das Register 9 Anlagen mit EEG-Vergütung — 4 Biomasse, 5 Wasserkraft, zusammen 1,5 MW. Die nächste fällt 2026 heraus.

Wie die Frist läuft. Die EEG-Vergütung gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme (§ 25 EEG). Eine Anlage von 2006 wird also bis zum 31.12.2026 vergütet. Maßgeblich ist das EEG-Inbetriebnahmedatum aus dem Register — nicht das technische Inbetriebnahmedatum, das oft mehrere Jahre abweicht.

Die Anlagen in Freudenstadt

TechnikEEG-InbetriebnahmeLeistungFörderung endetAnlage
Wasserkraft1905-01-0122 kW1925Turbinen
Wasserkraft1922-08-2811 kW1942Anlage T-55
Wasserkraft1950-01-0114 kW1970Talstraße 81
Wasserkraft1962-01-0111 kW1982Forbach, T59
Biomasse2006-01-01345 kW2026ABR916619417927
Wasserkraft2008-01-0125 kW2028Sägmühle
Biomasse2012-11-27982 kW2032BHKW 2 (Biogas/Biomethan) - HZ Kreiskrankenhaus FDS
Biomasse2012-11-1075 kW2032Kappler Bioenergie GbR
Biomasse2019-01-0220 kW2039BHKW II LJS
AngabeWert
Anlagen insgesamt9
davon Biomasse4 (1,4 MW)
davon Wasserkraft5 (0,1 MW)
Förderung bereits ausgelaufen4
läuft 2026 aus1
läuft bis 2031 aus2
älteste Inbetriebnahme1905
BundeslandBaden-Württemberg
LandkreisFreudenstadt
Postleitzahl72250
Gemeindeschlüssel08237028

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Was am Ende der 20 Jahre passiert

Zwei Techniken, ein und dieselbe Uhr. 14.220 Biomasseanlagen und 7.314 Wasserkraftanlagen in diesem Verzeichnis haben eine EEG-Vergütung, und jede davon endet zwanzig Jahre nach ihrer Inbetriebnahme. 5.734 sind bereits darüber hinaus, 1.481 fallen allein 2026 heraus, 9.228 innerhalb von fünf Jahren.

Danach steht der Betreiber vor einer Entscheidung, die er einmal trifft: weiterbetreiben (Direktvermarktung, Flexibilisierung, Wärmenutzung), umbauen, verkaufen oder stilllegen. Bei Biomasse hängt daran meist ein landwirtschaftlicher Betrieb, bei Wasserkraft oft ein Bauwerk, das es seit Generationen gibt.

Wir nennen keine Erlöse. Was eine einzelne Anlage einnimmt, hängt an ihrem Vergütungssatz, ihrer Auslastung und ihrem Vermarktungsweg — nichts davon steht im Register. Bekannt ist nur die Richtung: nach dem Ende der Förderung wird der Strom zum Marktpreis verkauft, der deutlich unter den alten Sätzen liegt. Konkrete Zahlen erfinden wir nicht.

Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, amtlicher Gesamtdatenexport vom 2026-08-13, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Gezählt sind nur Anlagen mit dem Betriebsstatus in Betrieb.

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