Nutzungsbedingungen

Gegenstand

ein kostenloses, unabhängiges Verzeichnis der auslaufenden EEG-Vergütungen für Biomasse und Wasserkraft, je Gemeinde

Keine Gewähr

Die Angaben stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Maßgeblich für das Förderende ist das EEG-Inbetriebnahmedatum; die Vergütung läuft 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres (§ 25 EEG). Zu Vergütungssätzen und Erlösen nennen wir keine Beträge — sie stehen nicht im Register und hängen am Einzelfall. Welche Lücken bekannt sind, steht auf der Seite „Was fehlt“.

Keine Vermittlungsgarantie

Wir fragen für dich an. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dir und dem jeweiligen Anbieter zustande. Ein Anspruch auf einen Termin, einen bestimmten Preis oder eine Zusage besteht nicht.

Unabhängigkeit

Kein gelisteter Anbieter bezahlt für Aufnahme, Platzierung oder Darstellung. Es bestehen keine Geschäftsverhältnisse zu den gelisteten Anbietern.

Rechte an Inhalten und Daten

Die Zusammenstellung dieser Daten ist eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG; die systematische Entnahme wesentlicher Teile ist ohne Zustimmung unzulässig. Die Herkunft der zugrunde liegenden Angaben ist im Impressum unter „Datenquellen“ dokumentiert.