Oberried

In Oberried führt das Register 18 Anlagen mit EEG-Vergütung — 1 Biomasse, 17 Wasserkraft, zusammen 1,4 MW. Die nächste fällt 2026 heraus.

Wie die Frist läuft. Die EEG-Vergütung gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme (§ 25 EEG). Eine Anlage von 2006 wird also bis zum 31.12.2026 vergütet. Maßgeblich ist das EEG-Inbetriebnahmedatum aus dem Register — nicht das technische Inbetriebnahmedatum, das oft mehrere Jahre abweicht.

Die Anlagen in Oberried

TechnikEEG-InbetriebnahmeLeistungFörderung endetAnlage
Wasserkraft1922-05-01165 kW1942E-Werk Wacht
Wasserkraft1954-07-0175 kW1974WKA Oberried GmbH
Wasserkraft1960-07-0155 kW1980E-Werk ERNST-KIEFER (Kleinwasserkraftwerk)
Wasserkraft1987-01-0120 kW2007WKA 1986 HH
Wasserkraft1993-10-2917 kW2013WKA Stübenbach
Wasserkraft2000-01-0110 kW2020Wasserwerk
Wasserkraft2001-01-01100 kW2021Schönenbach
Wasserkraft2001-12-1730 kW2021Talbachwerk
Biomasse2002-01-1860 kW2022Motor
Wasserkraft2004-09-0150 kW2024Kreutzmühle Oberried
Wasserkraft2004-11-1840 kW2024Adamssäge Wasserkraft
Wasserkraft2006-10-138 kW2026Wasserkraftwerk Wasserrad
Wasserkraft2007-04-1322 kW2027Wasserkraftwerk Turbine
Wasserkraft2011-09-1950 kW2031Wasserkraftwerk WGO- Sägewerk
Wasserkraft2016-10-04485 kW2036WKA Oberried GmbH
Wasserkraft2020-12-01132 kW2040WKA Steinwasenbach/Hofsgrund
Wasserkraft2020-08-1055 kW2040Wasserkraft
Wasserkraft2020-06-2450 kW2040WKA St. Wilhelm
AngabeWert
Anlagen insgesamt18
davon Biomasse1 (0,1 MW)
davon Wasserkraft17 (1,4 MW)
Förderung bereits ausgelaufen11
läuft 2026 aus1
läuft bis 2031 aus3
älteste Inbetriebnahme1922
BundeslandBaden-Württemberg
LandkreisBreisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl79254
Gemeindeschlüssel08315084

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Was am Ende der 20 Jahre passiert

Zwei Techniken, ein und dieselbe Uhr. 14.220 Biomasseanlagen und 7.314 Wasserkraftanlagen in diesem Verzeichnis haben eine EEG-Vergütung, und jede davon endet zwanzig Jahre nach ihrer Inbetriebnahme. 5.734 sind bereits darüber hinaus, 1.481 fallen allein 2026 heraus, 9.228 innerhalb von fünf Jahren.

Danach steht der Betreiber vor einer Entscheidung, die er einmal trifft: weiterbetreiben (Direktvermarktung, Flexibilisierung, Wärmenutzung), umbauen, verkaufen oder stilllegen. Bei Biomasse hängt daran meist ein landwirtschaftlicher Betrieb, bei Wasserkraft oft ein Bauwerk, das es seit Generationen gibt.

Wir nennen keine Erlöse. Was eine einzelne Anlage einnimmt, hängt an ihrem Vergütungssatz, ihrer Auslastung und ihrem Vermarktungsweg — nichts davon steht im Register. Bekannt ist nur die Richtung: nach dem Ende der Förderung wird der Strom zum Marktpreis verkauft, der deutlich unter den alten Sätzen liegt. Konkrete Zahlen erfinden wir nicht.

Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, amtlicher Gesamtdatenexport vom 2026-08-13, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Gezählt sind nur Anlagen mit dem Betriebsstatus in Betrieb.

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