Diemelstadt

In Diemelstadt führt das Register 13 Anlagen mit EEG-Vergütung — 2 Biomasse, 11 Wasserkraft, zusammen 1,8 MW. Die nächste fällt 2030 heraus.

Wie die Frist läuft. Die EEG-Vergütung gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme (§ 25 EEG). Eine Anlage von 2006 wird also bis zum 31.12.2026 vergütet. Maßgeblich ist das EEG-Inbetriebnahmedatum aus dem Register — nicht das technische Inbetriebnahmedatum, das oft mehrere Jahre abweicht.

Die Anlagen in Diemelstadt

TechnikEEG-InbetriebnahmeLeistungFörderung endetAnlage
Wasserkraft1910-01-0137 kW1930Wasserkraft Wrexen
Wasserkraft1934-01-0137 kW1954WT
Wasserkraft1966-10-1733 kW1986Turbine
Wasserkraft1992-01-0175 kW2012wretu1
Wasserkraft1993-09-0226 kW201380006323
Wasserkraft1993-01-0615 kW2013Wasserturbine
Wasserkraft2004-10-0415 kW2024Wasserkraft Pickhardshammer
Wasserkraft2010-09-1045 kW2030Wasserkraft Billinghausen
Wasserkraft2010-09-1030 kW2030WKA Orpe
Biomasse2011-12-201.315 kW2031Biogas Grünhaupt
Wasserkraft2017-01-2216 kW2037Mühle
Wasserkraft2020-12-2950 kW2040Billinghäuserhammer
Biomasse2022-10-21100 kW2042Biogas Schmidt
AngabeWert
Anlagen insgesamt13
davon Biomasse2 (1,4 MW)
davon Wasserkraft11 (0,4 MW)
Förderung bereits ausgelaufen7
läuft 2026 aus0
läuft bis 2031 aus3
älteste Inbetriebnahme1910
BundeslandHessen
LandkreisWaldeck-Frankenberg
Postleitzahl34474
Gemeindeschlüssel06635008

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Was am Ende der 20 Jahre passiert

Zwei Techniken, ein und dieselbe Uhr. 14.220 Biomasseanlagen und 7.314 Wasserkraftanlagen in diesem Verzeichnis haben eine EEG-Vergütung, und jede davon endet zwanzig Jahre nach ihrer Inbetriebnahme. 5.734 sind bereits darüber hinaus, 1.481 fallen allein 2026 heraus, 9.228 innerhalb von fünf Jahren.

Danach steht der Betreiber vor einer Entscheidung, die er einmal trifft: weiterbetreiben (Direktvermarktung, Flexibilisierung, Wärmenutzung), umbauen, verkaufen oder stilllegen. Bei Biomasse hängt daran meist ein landwirtschaftlicher Betrieb, bei Wasserkraft oft ein Bauwerk, das es seit Generationen gibt.

Wir nennen keine Erlöse. Was eine einzelne Anlage einnimmt, hängt an ihrem Vergütungssatz, ihrer Auslastung und ihrem Vermarktungsweg — nichts davon steht im Register. Bekannt ist nur die Richtung: nach dem Ende der Förderung wird der Strom zum Marktpreis verkauft, der deutlich unter den alten Sätzen liegt. Konkrete Zahlen erfinden wir nicht.

Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, amtlicher Gesamtdatenexport vom 2026-08-13, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Gezählt sind nur Anlagen mit dem Betriebsstatus in Betrieb.

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