Bad Aibling

In Bad Aibling führt das Register 12 Anlagen mit EEG-Vergütung — 4 Biomasse, 8 Wasserkraft, zusammen 2,5 MW. Die nächste fällt 2027 heraus.

Wie die Frist läuft. Die EEG-Vergütung gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme (§ 25 EEG). Eine Anlage von 2006 wird also bis zum 31.12.2026 vergütet. Maßgeblich ist das EEG-Inbetriebnahmedatum aus dem Register — nicht das technische Inbetriebnahmedatum, das oft mehrere Jahre abweicht.

Die Anlagen in Bad Aibling

TechnikEEG-InbetriebnahmeLeistungFörderung endetAnlage
Wasserkraft1906-01-01270 kW1926Lindenstraße E-Werk
Wasserkraft1906-01-0140 kW1926Hofmühle
Wasserkraft1906-01-0130 kW1926Thürham
Wasserkraft1965-12-31200 kW1985WKW
Wasserkraft1992-01-0152 kW2012Wasserkraftanlage E-Werk Riedmayer
Wasserkraft1999-09-276 kW2019Wasserkraft_Adlfurt
Biomasse2007-12-12289 kW2027BHKW 100
Wasserkraft2009-04-01868 kW2029WWS Madau Generator 1
Wasserkraft2009-04-01585 kW2029Kraftstufe 0
Biomasse2015-10-0145 kW2035Holz-Kraft-Anlage
Biomasse2016-08-1775 kW2036Biogas 75 kW
Biomasse2019-07-0175 kW2039Biogasanlage
AngabeWert
Anlagen insgesamt12
davon Biomasse4 (0,5 MW)
davon Wasserkraft8 (2,1 MW)
Förderung bereits ausgelaufen6
läuft 2026 aus0
läuft bis 2031 aus3
älteste Inbetriebnahme1906
BundeslandBayern
LandkreisRosenheim
Postleitzahl83043
Gemeindeschlüssel09187117

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Was am Ende der 20 Jahre passiert

Zwei Techniken, ein und dieselbe Uhr. 14.220 Biomasseanlagen und 7.314 Wasserkraftanlagen in diesem Verzeichnis haben eine EEG-Vergütung, und jede davon endet zwanzig Jahre nach ihrer Inbetriebnahme. 5.734 sind bereits darüber hinaus, 1.481 fallen allein 2026 heraus, 9.228 innerhalb von fünf Jahren.

Danach steht der Betreiber vor einer Entscheidung, die er einmal trifft: weiterbetreiben (Direktvermarktung, Flexibilisierung, Wärmenutzung), umbauen, verkaufen oder stilllegen. Bei Biomasse hängt daran meist ein landwirtschaftlicher Betrieb, bei Wasserkraft oft ein Bauwerk, das es seit Generationen gibt.

Wir nennen keine Erlöse. Was eine einzelne Anlage einnimmt, hängt an ihrem Vergütungssatz, ihrer Auslastung und ihrem Vermarktungsweg — nichts davon steht im Register. Bekannt ist nur die Richtung: nach dem Ende der Förderung wird der Strom zum Marktpreis verkauft, der deutlich unter den alten Sätzen liegt. Konkrete Zahlen erfinden wir nicht.

Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, amtlicher Gesamtdatenexport vom 2026-08-13, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Gezählt sind nur Anlagen mit dem Betriebsstatus in Betrieb.

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